Kommentar von Volker Riedel, Partner bei Dr. Wieselhuber & Partner GmbH
Volker Riedel
Managing Partner
Finanzbedarfe sind heute mehr denn je nur bedingt abzuschätzen. Gleichzeitig bringen sowohl die eigene Geschäftsentwicklung als auch öffentliche Fördermittel erhebliche Risiken mit sich. So war und ist weder die Dauer des Shut Downs, die Reaktion der Verbraucher, die Stabilität der Lieferanten noch das Ende von Investitionsstopps vorhersehbar. Und auch Auswahl der Empfänger öffentlicher Fördermittel durch Banken und Institute sowie ihre zeitliche Verfügbarkeit steht quasi noch in den „Sternen“. In dieser Situation hilft nur eines: Zweigleisig fahren und finanzielle Puffer einbauen! Aber wie kann das konkret aussehen?
Dual Track COVID-19: Vorbereitung auf das „Undenkbare“ Fundiert unterlegte Anträge für staatliche Fördermittel beschleunigen die Bearbeitung deutlich. Die Prüfung der Sinnhaftigkeit eines Schutzschirms kann im gleichen Arbeitsgang erfolgen, denn insbesondere der Schutzschirm setzt auf die Fortführung des Unternehmens, wenn sich eine existenzielle Krise abzeichnet. Dieses zweigleisige Vorgehen nennt W&P „Dual Track COVID – 19“.
Track 1: Staatliche Förderkredit und Bridgefinanzierungen In die Überlegungen und Planungsszenarien des Unternehmens müssen bereits jetzt Puffer für Verzögerungen oder einen erneuten Lock Down im Herbst 2020 eingebaut werden, denn: Bei öffentlichen Fördermitteln kann der gleiche Sachverhalt nicht nochmals finanziert werden!
Jegliche Vorhaben sollten vorab mit den Förderinstituten oder Ministerien abgeklärt werden, um nicht an formalen Kriterien zu scheitern und durch Rückfragen wertvolle Zeit in der Antragsphase zu verlieren. Jetzt geht es darum, sich alternative assetbasierte Finanzierungen zu sichern, um kurzfristig eine Überbrückungsfinanzierung parat zu haben. Keine Bank wartet im Augenblick darauf zusätzliche Risiken zu übernehmen! Im Gegenteil: Auch bei den staatlichen Fördermitteln stehen Unternehmen aktuell im Feuer und Sicherheiten werden dringend benötigt. Es ist an der Zeit proaktiv die Assets neu zu bewerten und alle freien Sicherheiten zu identifizieren.
To Dos zur Vorbereitung von Track 1
Status zum Nachweis der Solvenz erbringen
COVID-19 Liquiditäts-Szenario entwickeln
Mittelfristige Geschäftsplanung mit Restart ausweisen
Mittel für Bridgefinanzierung bis Haftungsübernahme durch KfW oder Bundesland, der Auszahlung KUG und im Anschluss Eigenanteil des Finanzbedarfs ermitteln
Status der freien Sicherheiten erstellen
Track 2: Der Schutzschirm Insolvenz ist nicht gleich Insolvenz. Es gibt unterschiedliche Verfahrensarten und auch unterschiedliche Formen der Sanierung. Zu unterscheiden sind das Regelverfahren, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Doch was sind die Vorteile eines Schutzschirm-Verfahrens, das für Gesellschafter und Geschäftsführer erstmal ein „Ding der Unmöglichkeit“ ist? Grundsätzlich ist es ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das allerdings bei drohender Zahlungsunfähigkeit explizit auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet ist. Dies ist besonders für Handelsunternehmen wichtig, da die Mietverträge nicht einseitig durch den Vermieter gekündigt werden können. Aber auch für Unternehmen, die grundsätzlich einen vertraglichen Status wie Lizenzrechte oder ähnliches aufrechterhalten wollen, ist der Insolvenzplan im Rahmen eines Schutzschirms die bevorzugte Variante. Aus vielen Verfahren können wir feststellen: Kunden, Lieferanten und Gläubiger stehen zu einem Unternehmen, wenn die Perspektive der Fortführung besteht und man sich im Vorfeld nicht schuldhaft verhalten hat.
Wichtigster Punkt beim Schutzschirmverfahren: Es muss von vorneherein eindeutig durchfinanziert sein. Ist das nicht gegeben, steht einem der Zugang zum Verfahren nicht offen, kann jedoch einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen. Grundsätzlich ist ein gerichtliches Verfahren ein Gläubiger-orientiertes Verfahren. Man muss als Gesellschafter also damit rechnen, dass man mit einem Wettbewerb um den „besten Preis“ über einen M&A-Prozess konfrontiert wird. Wenn man aber Kapitalreserven einbringen kann, einen guten Leumund bei den Gläubigern besitzt, sich mit den wesentlichen Gläubigern im Vorfeld abgestimmt hat und das Geschäftsmodell tragfähig ist, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit an Bord bleiben können. Selbst mit wenig Kapital gibt es Optionen zur Finanzierung über Besserungsscheine, die man vor allem bei unbefriedigenden M&A-Prozessen zum Tragen kommen können.
Doch auch hier gilt: Je früher das Verfahren angestoßen wird, desto größer ist die Chance bei besicherten Finanzforderungen die Sicherungswerte bzw. den Ausgabebetrag zu realisieren!
To Dos zur Vorbereitung von Track 2
Status zum Nachweis Antragsgründe wie (drohende) Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, keine offensichtliche Aussichtlosigkeit sowie COVID-19 Check nach §1 CoVInsAG erbringen
Verfahrens-Liquiditätsplanung mit COVID-19-Szenario erstellen
Mittelfristige Geschäftsplanung mit Restart ggfs. erst im Verfahren entwickeln
Refinanzierung des Restarts antizipieren
Fazit Wer unterhalb der Bonitätsschwelle „Investmentgrade“ liegt, kann allein an den Formalien zu den Ratingkriterien scheitern. Man muss auch auf die entstehende Verschuldung achten: Lässt sie ein „Weiter so“ zu? Oder werden Investitionsspielräume massiv eingeschränkt? Daher müssen Effizienzprogramme gestartet werden, um die Verschuldungskapazität zu erhöhen. Wer eine schwache Bonität, Altlasten oder Verlustträger aufweist, sollte sich mit der Alternative „Schutzschirm“ aktiv auseinandersetzen, denn sie kann den Restart für das Unternehmen - auch für den bestehenden Gesellschafter - finanziell erst möglich machen.
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Vorausschau heute: Zweigleisig fahren!
Dual Track COVID-19: Vorbereitung auf das „Undenkbare“
Fundiert unterlegte Anträge für staatliche Fördermittel beschleunigen die Bearbeitung deutlich. Die Prüfung der Sinnhaftigkeit eines Schutzschirms kann im gleichen Arbeitsgang erfolgen, denn insbesondere der Schutzschirm setzt auf die Fortführung des Unternehmens, wenn sich eine existenzielle Krise abzeichnet. Dieses zweigleisige Vorgehen nennt W&P „Dual Track COVID – 19“.
Track 1: Staatliche Förderkredit und Bridgefinanzierungen
In die Überlegungen und Planungsszenarien des Unternehmens müssen bereits jetzt Puffer für Verzögerungen oder einen erneuten Lock Down im Herbst 2020 eingebaut werden, denn: Bei öffentlichen Fördermitteln kann der gleiche Sachverhalt nicht nochmals finanziert werden!
Jegliche Vorhaben sollten vorab mit den Förderinstituten oder Ministerien abgeklärt werden, um nicht an formalen Kriterien zu scheitern und durch Rückfragen wertvolle Zeit in der Antragsphase zu verlieren. Jetzt geht es darum, sich alternative assetbasierte Finanzierungen zu sichern, um kurzfristig eine Überbrückungsfinanzierung parat zu haben. Keine Bank wartet im Augenblick darauf zusätzliche Risiken zu übernehmen! Im Gegenteil: Auch bei den staatlichen Fördermitteln stehen Unternehmen aktuell im Feuer und Sicherheiten werden dringend benötigt. Es ist an der Zeit proaktiv die Assets neu zu bewerten und alle freien Sicherheiten zu identifizieren.
To Dos zur Vorbereitung von Track 1
Track 2: Der Schutzschirm
Insolvenz ist nicht gleich Insolvenz. Es gibt unterschiedliche Verfahrensarten und auch unterschiedliche Formen der Sanierung. Zu unterscheiden sind das Regelverfahren, die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Doch was sind die Vorteile eines Schutzschirm-Verfahrens, das für Gesellschafter und Geschäftsführer erstmal ein „Ding der Unmöglichkeit“ ist? Grundsätzlich ist es ein gerichtliches Sanierungsverfahren, das allerdings bei drohender Zahlungsunfähigkeit explizit auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet ist. Dies ist besonders für Handelsunternehmen wichtig, da die Mietverträge nicht einseitig durch den Vermieter gekündigt werden können. Aber auch für Unternehmen, die grundsätzlich einen vertraglichen Status wie Lizenzrechte oder ähnliches aufrechterhalten wollen, ist der Insolvenzplan im Rahmen eines Schutzschirms die bevorzugte Variante. Aus vielen Verfahren können wir feststellen: Kunden, Lieferanten und Gläubiger stehen zu einem Unternehmen, wenn die Perspektive der Fortführung besteht und man sich im Vorfeld nicht schuldhaft verhalten hat.
Wichtigster Punkt beim Schutzschirmverfahren: Es muss von vorneherein eindeutig durchfinanziert sein. Ist das nicht gegeben, steht einem der Zugang zum Verfahren nicht offen, kann jedoch einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen. Grundsätzlich ist ein gerichtliches Verfahren ein Gläubiger-orientiertes Verfahren. Man muss als Gesellschafter also damit rechnen, dass man mit einem Wettbewerb um den „besten Preis“ über einen M&A-Prozess konfrontiert wird. Wenn man aber Kapitalreserven einbringen kann, einen guten Leumund bei den Gläubigern besitzt, sich mit den wesentlichen Gläubigern im Vorfeld abgestimmt hat und das Geschäftsmodell tragfähig ist, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit an Bord bleiben können. Selbst mit wenig Kapital gibt es Optionen zur Finanzierung über Besserungsscheine, die man vor allem bei unbefriedigenden M&A-Prozessen zum Tragen kommen können.
Doch auch hier gilt: Je früher das Verfahren angestoßen wird, desto größer ist die Chance bei besicherten Finanzforderungen die Sicherungswerte bzw. den Ausgabebetrag zu realisieren!
To Dos zur Vorbereitung von Track 2
Fazit
Wer unterhalb der Bonitätsschwelle „Investmentgrade“ liegt, kann allein an den Formalien zu den Ratingkriterien scheitern. Man muss auch auf die entstehende Verschuldung achten: Lässt sie ein „Weiter so“ zu? Oder werden Investitionsspielräume massiv eingeschränkt? Daher müssen Effizienzprogramme gestartet werden, um die Verschuldungskapazität zu erhöhen. Wer eine schwache Bonität, Altlasten oder Verlustträger aufweist, sollte sich mit der Alternative „Schutzschirm“ aktiv auseinandersetzen, denn sie kann den Restart für das Unternehmen - auch für den bestehenden Gesellschafter - finanziell erst möglich machen.