Schreck in der Sanierungsbranche? Neues Werkzeug für außerinsolvenzliche Sanierungen
Kommentar von Lars Richter, Partner der Dr. Wieselhuber & Partner GmbH
Spätestens seit Übersetzung der EU-Richtlinie COM(2016) 723 über präventive Restrukturierungsrahmen Anfang 2017, zeigt sich der ein oder andere Sanierungsberater durchaus erschrocken.
Verwunderlich im ersten Moment, denn der Grundgedanke der Europäischen Kommission ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für außerinsolvenzliche Sanierungen, das EU-weit in den Grundzügen einheitlich ist. Verständlich beim genaueren Hinsehen, denn: Im Moment handelt es sich noch um einen Vorschlag – und diese Tatsache allein bringt eine gehörige Portion Unsicherheit mit sich. Hinzu kommt: Die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche lässt viel Interpretationsspielraum. So wird zum Beispiel diskutiert, ob man den Terminus „likelyhood of insolvency“ mit „Gründen für die Antragspflicht“ übersetzen kann – womit die Richtlinie in Deutschland schlichtweg nicht mehr umzusetzen wäre. Gleichzeitig kommen Bestrebungen auf, die Richtlinie nur auf Finanzverbindlichkeiten anzuwenden, womit sie ausschließlich der finanziellen Restrukturierung dienen würde.
Gerade der letzte Punkt ist aus W&P-Sicht sehr kritisch zu sehen, denn: Die Richtlinie spricht an einer anderen Stelle als Ziel die Wiederherstellung von „solventen Unternehmen“ an. Doch ist das überhaupt realistisch? Das kommt darauf an! Denn in diesem Fall müsste die operative Sanierung Hand in Hand mit der finanziellen Restrukturierung gehen, was im Allgemeinen begrüßt werden würde. Ganz unabhängig davon, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn bei der nationalen Umsetzung das Wort „Insolvenz“ nicht mehr vorkäme. Zum einen könnte so das negative Stigma des Wortes ausgeklammert und zum anderen die gewollte, klare Abgrenzung zum Insolvenzrecht und zum Insolvenzverfahren realisiert werden.
Es bleibt auf jeden Fall spannend: Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Umsetzung der EU-Richtlinie COM(2016) 723 tatsächlich Schrecken verbreitet - oder vielmehr ein neues, mächtiges Sanierungsinstrument mit positivem Impuls für die gesamte Branche hervorbringt.
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Schreck in der Sanierungsbranche? Neues Werkzeug für außerinsolvenzliche Sanierungen
Verwunderlich im ersten Moment, denn der Grundgedanke der Europäischen Kommission ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren für außerinsolvenzliche Sanierungen, das EU-weit in den Grundzügen einheitlich ist. Verständlich beim genaueren Hinsehen, denn: Im Moment handelt es sich noch um einen Vorschlag – und diese Tatsache allein bringt eine gehörige Portion Unsicherheit mit sich. Hinzu kommt: Die Übersetzung vom Englischen ins Deutsche lässt viel Interpretationsspielraum. So wird zum Beispiel diskutiert, ob man den Terminus „likelyhood of insolvency“ mit „Gründen für die Antragspflicht“ übersetzen kann – womit die Richtlinie in Deutschland schlichtweg nicht mehr umzusetzen wäre. Gleichzeitig kommen Bestrebungen auf, die Richtlinie nur auf Finanzverbindlichkeiten anzuwenden, womit sie ausschließlich der finanziellen Restrukturierung dienen würde.
Gerade der letzte Punkt ist aus W&P-Sicht sehr kritisch zu sehen, denn: Die Richtlinie spricht an einer anderen Stelle als Ziel die Wiederherstellung von „solventen Unternehmen“ an. Doch ist das überhaupt realistisch? Das kommt darauf an! Denn in diesem Fall müsste die operative Sanierung Hand in Hand mit der finanziellen Restrukturierung gehen, was im Allgemeinen begrüßt werden würde. Ganz unabhängig davon, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn bei der nationalen Umsetzung das Wort „Insolvenz“ nicht mehr vorkäme. Zum einen könnte so das negative Stigma des Wortes ausgeklammert und zum anderen die gewollte, klare Abgrenzung zum Insolvenzrecht und zum Insolvenzverfahren realisiert werden.
Es bleibt auf jeden Fall spannend: Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Umsetzung der EU-Richtlinie COM(2016) 723 tatsächlich Schrecken verbreitet - oder vielmehr ein neues, mächtiges Sanierungsinstrument mit positivem Impuls für die gesamte Branche hervorbringt.