Als oft übersehenes Sanierungsinstrument gewinnt die Zwangsverwaltung wieder an Bedeutung. Grund genug für Experten der Branche beim Executive Dialog von Dr. Wieselhuber & Partner (W&P) in Kooperation mit Gerloff Liebler Rechtsanwälte detailliert auf Voraussetzungen, Möglichkeiten und strategische Nutzung der Zwangsverwaltung einzugehen.
Nach Begrüßung von Eva Ringelspacher, Leiterin Debt Advisory bei W&P, widmete sich W&P Partner Christian Groschupp möglichen Stakeholder-Konstellationen bei notleidenden Immobilienkrediten – mit häufigen Fragestellungen aus Blickwinkel der Senior Finanzierer im Fokus: Lässt sich durch Entflechtung oder Incentivierung vom operativen Sponsor eine Wertaufholung umsetzen? Ist die Incentivierung der Gesellschafter zur Zustimmung ohne Insolvenz ein geeignetes Exit-Konzept? Wie sieht in einer Multi-Investoren-Struktur der Umgang mit gesellschafterseitiger Führungslosigkeit aus? Und wie lassen sich Beiträge der PropCo-Finanzierer zur Sanierungsfähigkeit auf HoldCo-Ebene vermeiden? Für Groschupp ist klar: Die Beantwortung dieser Fragestellungen ist Basis für die Krisenbewältigung.
Dr. Christian Schmitt von Gerloff Liebler Rechtsanwälte beschäftigte sich mit Voraussetzungen, Möglichkeiten und Zielrichtungen der Zwangsverwaltung von Immobilien – die taktischen und strategischen Überlegungen des Finanzierers immer im Blick. Wie die Zwangsverwaltung im Vergleich zu anderen Sanierungsinstrumenten wie Sanierungskredit, Treuhandlösung, StaRUG, Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren zu bewerten ist, zeigte Dr. iur. Christian Gerloff von Gerloff Liebler. Eva Ringelspacher analysierte aus der Perspektive der Finanzierer, wie der bestmögliche Return on Investment (ROI) aus der Grundschuld erzielt werden kann. Für sie ist klar: Die Zwangsverwaltung ist eine realistische Option zur Minimierung des Ausfallrisikos.
Die interaktive Werkstatt-Diskussion, moderiert von W&P Managing Partner Volker Riedel zeigte: Die Zwangsverwaltung ist ein scharfes Instrument im Werkzeugkasten der Restrukturierung von Immobilien. Sie eröffnet Handlungsoptionen und ist eine Bridge to Exit für den Gläubiger.