Die Frage nach dem professionellen, gesellschafterseitigen Beitrag zu Werterhalt bzw. Wertsteigerung eines Unternehmens stellt sich in einer Vielzahl von Unternehmenssituationen.
Der klassische Einsatz der Treuhand als Instrument zur Gewährleistung von Entscheidungsfähigkeit und zielkonformer Konsistenz der Gesellschafterentscheidungen, hat sich auf die Restrukturierung und Sanierung insbesondere von Familien- und Inhaberunternehmen konzentriert - meist als harte Voraussetzung für die Weiterbegleitung durch die Finanzierer. Sie ist häufig die letzte Eskalationsstufe zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen Insolvenz. Bei Unternehmenssanierungen hat die doppelnützige Treuhand mittlerweile also ihren festen Platz.
In der jüngsten Vergangenheit sind aber zunehmend Fälle außerhalb der Sanierung zu beobachten, bei denen Konflikte oder strukturelle Probleme innerhalb des Gesellschafterkreises den Anstoß für eine Treuhandlösung geben: Bei Nachfolgeregelungen, Konzernentflechtungen aufgrund unterschiedlicher strategischer Stoßrichtungen oder strategischen Neuausrichtungen. Und auch Konzernunternehmen werden mittels Treuhand zunehmend entkonsolidiert und veräußert, Gesellschafterkreise durch Realteilung entflochten. Das "Werkzeug" Treuhand wird damit zum Werterhalt bzw. als Basis einer nachhaltigen Wertsteigerung eingesetzt.
Doch wie geht man mit diesem "Werkzeug" konkret um? Und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
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