Die Treuhand – Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit im veränderten Marktumfeld?!
Kommentar von Lars Richter, Partner und Leiter Competence Center Corporate Restructuring
Über die Veränderungen des Finanzierungsumfeldes – sei es Basel III und IV, die anhaltende Niedrigzinspolitik oder die Zulassung von Direct Lending Fonds im Mai 2015 durch die BaFin – ist viel geschrieben worden. Einheitliches Fazit eigentlich aller Veröffentlichungen ist, dass Finanzierungen von Unternehmen in der Krise schwieriger geworden sind. Schon die (temporäre) Stundung von (fälligen) Tilgungen ist mittlerweile sehr aufwendig geworden und erfordert eine umfangreiche Dokumentation.
Kommt es in einem Sanierungsprozess sogar zu einem echten Fresh-Money-Bedarf, also zusätzliche Kreditmittel, die über den aktuellen Bestand hinausgehen und sich nicht durch die Veränderung der bestehenden Tilgungs- oder Rückführungsstruktur abdecken lassen, wird es problematisch, insbesondere, wenn auf Seiten der Eigenkapitalgeber bereits alle Spielräume ausgenutzt wurden.
Was aber tun, wenn dieser zusätzliche Kapitalbedarf nachweislich dazu benötigt wird, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen? Die Fremdkapitalseite wird sich dann – zu Recht –auf die Position zurückziehen, dass man Investitionen, deren Return im Wesentlichen auch noch außerhalb des Sanierungszeitraums liegt nicht finanzieren kann. Ist damit der Sanierungsprozess eine reine Kostenreduzierung, da das Eigenkapital nicht in der Lage ist, einen Beitrag zu leisten? Und wie kann man das mit den Vorgaben und Anforderungen des IDW sowie der Rechtsprechung in Einklang bringen, denn beide fordern eine nachhaltige und durchgreifende Sanierung des Unternehmens.
Die Erfahrung zeigt, dass hier die sog. „Doppelnützige Treuhand“ strukturierend wirken kann. Vielmals war sie nur das Instrument zur Sicherstellung, dass die Sanierungsmaßnahmen auch umgesetzt werden. Im veränderten Umfeld kommt ihr eine weitere, noch wichtigere Rolle zu: Das Einwerben von neuem Eigenkapital bei gleichzeitigem Vermeiden eines Haircuts.
Die Treuhand wird damit die zentrale Klammer im Sanierungsprozess:
Im ersten Schritt sichert sie das Erreichen der klassischen Sanierungsmaßnahmen (Phase des Sanierungskonzeptes in Anlehnung an den IDW S6).
Im zweiten Schritt stabilisiert Sie durch das Einwerben von neuem Eigenkapital zum Ende der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Die Treuhand stellt somit sicher, dass das Fremdkapital im Rahmen der Sanierung abgesichert wird, ein Haircut bestmöglich vermieden wird und gleichzeitig das Eigenkapital wieder ins Geld kommt. Für die „Doppelnützige Treuhand“ ist dies auch die Chance sich vom ungeliebten Instrument der Enteignung zu einem zentralen Instrument des Sanierungsprozesses zu entwickeln.
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Die Treuhand – Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit im veränderten Marktumfeld?!
Einheitliches Fazit eigentlich aller Veröffentlichungen ist, dass Finanzierungen von Unternehmen in der Krise schwieriger geworden sind. Schon die (temporäre) Stundung von (fälligen) Tilgungen ist mittlerweile sehr aufwendig geworden und erfordert eine umfangreiche Dokumentation.
Kommt es in einem Sanierungsprozess sogar zu einem echten Fresh-Money-Bedarf, also zusätzliche Kreditmittel, die über den aktuellen Bestand hinausgehen und sich nicht durch die Veränderung der bestehenden Tilgungs- oder Rückführungsstruktur abdecken lassen, wird es problematisch, insbesondere, wenn auf Seiten der Eigenkapitalgeber bereits alle Spielräume ausgenutzt wurden.
Was aber tun, wenn dieser zusätzliche Kapitalbedarf nachweislich dazu benötigt wird, die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen? Die Fremdkapitalseite wird sich dann – zu Recht –auf die Position zurückziehen, dass man Investitionen, deren Return im Wesentlichen auch noch außerhalb des Sanierungszeitraums liegt nicht finanzieren kann. Ist damit der Sanierungsprozess eine reine Kostenreduzierung, da das Eigenkapital nicht in der Lage ist, einen Beitrag zu leisten? Und wie kann man das mit den Vorgaben und Anforderungen des IDW sowie der Rechtsprechung in Einklang bringen, denn beide fordern eine nachhaltige und durchgreifende Sanierung des Unternehmens.
Die Erfahrung zeigt, dass hier die sog. „Doppelnützige Treuhand“ strukturierend wirken kann. Vielmals war sie nur das Instrument zur Sicherstellung, dass die Sanierungsmaßnahmen auch umgesetzt werden. Im veränderten Umfeld kommt ihr eine weitere, noch wichtigere Rolle zu: Das Einwerben von neuem Eigenkapital bei gleichzeitigem Vermeiden eines Haircuts.
Die Treuhand wird damit die zentrale Klammer im Sanierungsprozess:
Die Treuhand stellt somit sicher, dass das Fremdkapital im Rahmen der Sanierung abgesichert wird, ein Haircut bestmöglich vermieden wird und gleichzeitig das Eigenkapital wieder ins Geld kommt. Für die „Doppelnützige Treuhand“ ist dies auch die Chance sich vom ungeliebten Instrument der Enteignung zu einem zentralen Instrument des Sanierungsprozesses zu entwickeln.