Seit der Veröffentlichung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU ist klar: Die neue Berichtspflicht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) betrifft ca. 15.000 Familienunternehmen und den Mittelstand in Deutschland ab dem Geschäftsjahr 2025.
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sinnvollerweise konsequent im Dreiklang mit Strategie und Organisation zu betrachten. Und dies aus gutem Grund: Die Entwicklung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie ermöglicht die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen in einem sich immer weiter Richtung Nachhaltigkeit verändernden Marktumfeld. Sie lenkt den Fokus exakt auf die Themengebiete, in denen das Unternehmen großen Einfluss auf Nachhaltigkeitsaspekte über die eigene Wertschöpfung hat oder von diesen im eigenen Wirtschaften betroffen ist.
Wie diese Themen im Rahmen einer sogenannten Wesentlichkeitsanalyse unter Einbezug aller relevanten Stakeholder des Unternehmens identifiziert werden? Wie auf dieser Basis sowohl Berichterstattung, Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie und ihre Verankerung in der Organisation funktionieren?
Impulse im neuen W&P Dossier „Nachhaltigkeit im Unternehmen: Berichtspflicht, Strategie, Organisation“.